Besichtigungen während der Coronakrise

  • Grundsätzlich nur Einzelbesichtigungen mit maximal 2 Personen.
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.
  • Beachtung der Maskenpflicht.
  • Kein Austausch von Dokumenten
  • Kein Körperkontakt
  • Beachtung der Nies- und Hustenetikette
  • Bereitstellung von Desinfektionsmitteln

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