Besichtigungen während der Coronakrise
- Grundsätzlich nur Einzelbesichtigungen mit maximal 2 Personen.
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.
- Beachtung der Maskenpflicht.
- Kein Austausch von Dokumenten
- Kein Körperkontakt
- Beachtung der Nies- und Hustenetikette
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln